Einstimmig folgte der Gemeinderat in seiner öffentlichen März-Sitzung dem Beschlussvorschlag von Bürgermeister Floria König, das Angebot unseres Schlösschen-Fördervereins anzunehmen.
So werden wir, wie von unseren Mitgliedern auf der Jahreshauptversammlung ebenfalls einstimmig beschlossen, als Verein den Abriss des nicht mehr bewohnten Nachbarhauses (Hauptstraße 35 a) finanzieren, und ebenso das Anlegen eines kleinen Grundstücks als Garten- und Grünfläche sowie deren künftige Pflege.
Dadurch wird sich fortan ein viel freierer und ungleich schönerer Blick auf die Schauseite des Barock-Schlösschens bieten – so wie es bereits bei dessen Erwerb durch die Gemeinde erklärtes und im Kaufvertrag festgehaltenes Ziel war.
Entsprechend freuen wir uns, dass der Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung nun nach gründlicher Abwägung mit der Option Verkauf und Neubebauung dem Rat die Freistellungslösung zum Beschluss vorschlugen und dass dies dann auch ein einstimmiges Votum fand. Das bedeutet für die Kommune zwar den Verzicht auf den Verkaufserlös – was gerade in Zeiten knapper Kassen nicht leichtfällt. Andererseits entlastet unser Förderverein die Gemeinde von den Abrisskosten; und auch durch unsere Übernahme der Kosten für das Anlagen des Grundstücks und für dessen Pflege werden die Gemeinde und die Einwohnerschaft einen Gratis-Mehrwert erhalten.
Für den Förderverein bedeutet dies finanziell natürlich einen echten Kraftakt, für den wir alle unsere Möglichkeiten einsetzen müssen und besonders auch auf zweckgerichtete Spenden hoffen.
Spenden können gerne auf nachfolgendes Konto erfolgen:
Förderverein Edinger Schlösschen
VR Bank Rhein-Neckar
IBAN: DE06 6709 0000 0088 9449 09
BIC: GENODE61MA2
Stichwort: Nachbargrundstück Hauptstraße 35a
Die Gemeinde hat durch Bauhofmitarbeiter das Haus bereits ausräumen lassen – ein Entgegenkommen, für das wir dankbar sind. Unsererseits wurde für das bevorstehende Pensum eine sechsköpfige Arbeitsgruppe gebildet, um in Kooperation mit der den Abriss durchführenden Edinger Baufirma zügig weiterzukommen.